FAQs

IST EINE VERRECHNUNG MIT DER GESUNDHEITSKASSE MÖGLICH?

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben in Österreich krankenversicherte Klient:innen die Möglichkeit, um einen Kostenzuschuss für Psychotherapie bei der jeweiligen Sozialversicherung anzusuchen. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie über die notwendigen Schritte für das Ansuchen.

Aktuell gültige Zuschüsse pro Therapieeinheit: ÖGK EUR 33,70, SVS EUR 50,-, BVAEB EUR 50,20, KFA ca EUR 36,-

WIE LANGE DAUERT EINE PSYCHOTHERAPIE?

So kurz wie möglich, so lange wie Sie die Therapie hilfreich empfinden. Die Therapiestunden sollten kontinuierlich und in möglichst regelmäßigen Abständen stattfinden. Ich kann Ihnen aufgrund meiner Erfahrung mit zahlreichen Klient:innen mit unterschiedlichsten Diagnosen und Altersstufen passende, dem aktuellen Stand der Forschung entsprechende Interventionen anbieten, die auch körperliches und unwillkürliches Erleben einbeziehen können, um zu einer positiven Veränderung zu gelangen.

WAS IST, WENN ICH EINEN TERMIN NICHT WAHRNEHMEN KANN?

Der vereinbarte Termin ist für Sie fix reserviert. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte spätestens 48 Stunden davor Bescheid. Ich bitte um Verständnis, dass nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine verrechnet werden müssen.

UNTERLIEGT DIE PSYCHOTHERAPIE DER VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT?

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Sie umfasst grundsätzlich alle Informationen, die mir im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Die Verschwiegenheitspflicht ist im Psychotherapiegesetz 2024 geregelt. Gestzlich vorgesehene Ausnahmen und Meldepflichten bleiben davon unberührt. Rechtsgrundlage: §45 Psychotherapiegesetz 2024.

WERDEN ONLINE-TERMINE ANGEBOTEN?

Ich biete Ihnen gerne auch die Möglichkeit, online Videotermine abzuhalten und habe damit bereits umfangreiche und gute Erfahrungen gemacht. Selbstverständlich gelten auch hier dieselben Richtlinien zur Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz.